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Taufe

Taufe

Grundlegendes zur Taufe

Die Kirche tauft Erwachsene und Kinder, weil sie dazu einen Auftrag von Jesus Christus hat. In der Bibel heißt es dazu: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern die Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch die Tage bis an der Welt Ende." (Matthäusevangelium Kapitel 28, Verse 18f)

Für die Evangelische Kirche ist die Taufe "heilig". Sie betrachtet die Taufe als das alle Christen und Kirchen verbindende "Sakrament" - den gemeinsamen Grund und die gemeinsame Basis für die ganze Christenheit.

Nach evangelischem Verständnis ist die Taufe die durch Jesus Christus gegebene grundlegende persönliche Zusage der Gnade Gottes. Die Taufe begründet die Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinde. Die Getauften sollen deshalb "ihr Leben und Sterben unter Gottes Verheißung stellen".

Die Kirche tauft in der Hoffnung, dass Gottes Heiliger Geist die Getauften zu lebendigen Mitgliedern der christlichen Gemeinde macht. Die Getauften sollen sich voller Vertrauen und Gehorsam an die Frohe Botschaft von Jesus Christus halten und sich von ihr leiten lassen.

1. Kinder- und Erwachsenentaufe

Zur Taufe gehören die Verkündigung des Evangeliums und die "Unterweisung", der Unterricht, im christlichen Glauben. Bei der Kindertaufe folgt die Unterweisung der Taufe, bei der Jugend- und Erwachsenentaufe kommt der Glaubensunterricht zuerst.

Die Evangelische Kirche tauft unmündige Kinder, weil sie an "Gnadengaben Gottes" glaubt, die uns Menschen ohne unser Zutun angeboten wird. Den Segen Gottes darf man auch kleinen Kindern nicht vorenthalten.

Wenn Jugendliche und Erwachsene getauft werden, bedeutet dies, dass die Gnadengabe Gottes im persönlichen Glauben ergriffen werden. Die Getauften versprechen damit, im Sinne Gottes zu leben.

2. Einmaligkeit der Taufe

Die Taufe ist nach ökumenischem Verständnis gültig, wenn sie "auf den Namen des dreieinigen Gottes" mit Wasser vollzogen wird. Da die Taufe das in Christus ein für allemal geschehene Heil dem Täufling grundlegend zusagt, schließt sie ihrem Wesen nach eine Wiederholung aus. Gemeinden und Pfarrerinnen und Pfarrer haben die Aufgabe, sich um ein Gemeindemitglied seelsorgerlich zu bemühen, das sich noch einmal taufen lassen oder die sogenannte "Wiedertaufe" empfangen will.

3. Taufort

Die Taufe wird in der Regel in einem Gemeindegottesdienst vollzogen. Damit soll deutlich werden, dass jeder getaufte Mensch zur christlichen Gemeinde gehört und ihre Gemeinschaft in gegenseitiger Verantwortung braucht. Das Presbyterium in Betzdorf hat den 3. Sonntag im Monat (i.d.R) als Taufgottesdienst bzw. Familiengottesdienst in der Kreuzkirche vorgesehen.

In den Außenorten (Scheuerfeld, Betzdorf, Altenzentrum) kann die Taufe in Absprache mit den Pfarrern an jedem Gottesdienst stattfinden. Taufen in Wohnungen oder im Krankenhaus sind auf besondere Not- oder Ausnahmefälle beschränkt.

4. Taufvollzug

Die Taufe wird in der Regel durch den Pfarrern oder die Pfarrerin der Wohnortgemeinde gehalten. Zur Feier der Taufe gehören: Missions- und Taufbefehl, Taufverkündigung, apostolisches Glaubensbekenntnis, Taufversprechen, Taufhandlung, Fürbittengebet, Vaterunser und Segen. Die Kindertaufe soll Anlass zum Dank und zur Bitte um Segen für die Taufeltern und ihre Familien sein.

Heranwachsende Kinder sollen ihrem Alter entsprechend auf ihre Taufe vorbereitet und an der Gestaltung der Tauffeier beteiligt werden. Wenn die Taufe vor der Zeit des Konfirmandenunterrichts stattfindet, geben in der Regel Eltern und Paten das Taufversprechen.

Der Konfimationsunterricht gilt als Taufunterricht. Die Taufe von Konfirmanden und Konfirmandinnen kann im Konfirmationsgottesdienst oder in besonderen Taufgottesdienst kurz vor der Konfirmation stattfinden. Die Taufe Erwachsener setzt den Taufunterricht und die Teilnahme am Leben und Gottesdienst der Gemeinde voraus.

5. Nottaufe

Bei unmittelbarer Lebensgefahr ist es für viele Eltern ein Trost, wenn ihr Kind sofort getauft wird. Diese Taufen können von jedem Christen oder jeder Christin vollzogen werden. Dabei wird möglichst unter Anwesenheit von Zeugen oder Zeuginnen mit den Worten: "Ich taufe dich auf den Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Die Nottaufe muss der zuständigen Gemeinde mitgeteilt werden, die dann die Taufe in das Taufregister einträgt. Bei Genesung des Täuflings sollen Taufgespräch und Taufversprechen nachgeholt werden.

6. Taufgespräch

Der Pfarrer oder die Pfarrerin ist verpflichtet, vor der Kindertaufe mit den Eltern ein Taufgespräch zuführen. Hierzu können auch die Paten oder Patinnen eingeladen werden. Dabei wird über den Sinn der Taufe und die Bedeutung des Taufversprechens gesprochen. Der Jugend- und Erwachsenentaufe geht die sogenannte "Taufunterweisung" voraus.

7. Patenamt

Zur Taufe eines Kindes sollen Paten benannt werden, die den Lebens- und Entwicklungsweg des Kindes mit Fürbitten und Hilfe begleiten. Ihre Zahl soll vier nicht übersteigen.

Paten und Patinnen sollen konfirmierte Mitglieder der Kirche sein. Bei auswärtigen Paten wird dies durch einen Patenschein der zuständigen Kirchengemeinde nachgewiesen. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können vom Konfirmationsalter an als Pate zugelassen werden. Anstelle des Patenscheines ist dann eine Bescheinigung über ihre Kirchenzugehörigkeit vorzulegen.

Jeder Pate, jede Patin erhält nach der Taufe einen "Patenbrief" als Urkunde über das Patenamt. Wer keiner christlichen Kirche angehört, Mitglied einer Sekte bzw. nichtchristlichen Gemeinschaft ist oder wer das Patenrecht nach der kirchlichen Ordnung verloren hat (vgl. § 7 Absatz 2 Kirchengemeindeordnung der EKHN), kann nicht Pate oder Patin sein.

Wenn Eltern keine Paten benennen können, bemüht sich die Gemeinde, geeignete Paten zu finden. Die Taufe soll jedoch nicht in jedem Falle von der Benennung von Paten abhängig gemacht werden.

8. Verantwortung von Gemeinde, Eltern und Paten

Alle Getauften werden in einem Gemeindegottesdienst namentlich in das Fürbittengebet der Gemeinde eingeschlossen. Mit der Taufe übernimmt die Gemeinde die Verantwortung, die Getauften mit der biblischen Botschaft vertraut zu machen und sie in das Leben der Gemeinde hineinzunehmen. Bei der Taufe eines Kindes bekennen Eltern und Paten zusammen mit der Gemeinde den christlichen Glauben und versprechen, für die christliche Erziehung zu sorgen. Die Taufe eines Kindes kann nicht stattfinden, wenn beide Eltern sich weigern, dieses Versprechen abzulegen.

Gehören beide Eltern der Evangelischen Kirche nicht an, kann die Taufe nur vorgenommen werden, wenn die Eltern sich schriftlich verpflichten, das Kind am Kindergottesdienst und am Konfirmationsunterricht teilnehmen zu lassen und einer Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht nichts in den Weg zu legen. Sie sollen die Mitverantwortung eines geeigneten Gemeindegliedes als Pate anerkennen.

Bestehen hinsichtlich der Zulässigkeit einer Taufe Bedenken, so entscheidet der Kirchenvorstand. Gegen dessen Entscheidung steht den Eltern wie dem Pfarrer oder der Pfarrerin die Möglichkeit des Einspruchs beim Dekanatssynodalvorstand offen (vgl. § 44 Kirchengemeindeordnung der EKHN).

9. Anmeldung und Beurkundung

Die Taufe soll rechtzeitig, möglichst mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Tauftag, beim zuständigen Pfarrer oder im Gemeindebüro (02741/ 22231) angemeldet werden. Die Taufe durch einen anderen Pfarrer oder eine andere Pfarrerin ist nach Erlaubnis des zuständigen Pfarrers/ der zuständigen Pfarrerin, in der Regel durch Ausstellung eines Erlaubnisscheines, möglich. Bitte melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bezirk

Über die vollzogene Taufe wird dem Täufling bzw. den Taufeltern eine Bescheinigung ausgestellt. Alle Taufen müssen in das Taufregister des Taufortes eingetragen werden. Die Wohnortgemeinde wird darüber informiert.

Eine Sammlung möglicher Taufsprüche finden Sie hier: hier klicken
Noch mehr Taufsprüche gibt es unter www.taufspruch.de

Trauung

Grundlegendes zur Trauung

Die kirchliche Trauung ist ein Bundesschluss zwischen Mann und Frau, die vor Gott den Ehebund eingehen und ein unverbrüchliches JA zueinander sagen. In Betzdorf finden die Trauungen zumeist freitags oder samstags in der Kirche statt. Bitte melden Sie Ihren Wunschtermin frühzeitig (8 Wochen und länger) bei den Pfarrern oder im Gemeindebüro (02741/ 22231) an, damit es mit ihrem Wunschtermin auch klappt.

Natürlich können sie die Trauung auch in kürzerer Zeit anmelden. Dann können Sie im Gespräch mit dem Pfarrer gemeinsam einen Termin finden. Der Trauung geht ein Traugespräch voraus, in dem der Sinn der Trauung und Ehe noch einmal erklärt und der Gottesdienst vorbereitet wird. Eine Sammlung möglicher Trausprüche finden Sie hier: hier klicken

Beerdigung

Beerdigung

Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben. Deshalb heißt es auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), dass im Gottesdienst zur Bestattung der gekreuzigte und auferweckte Herr Jesus Christus verkündigt wird.

Im Trauerfall kontaktieren Sie entweder direkt oder über den Bestatter den zuständigen Pfarrer. Im Kondolenzgespräch, welches dann vereinbart wird, geht es um die Vorbereitung des Bestattungsgottesdienstes, aber auch um Seelsorge, Trost und Beistand für die Angehörigen. Natürlich können sie auch den Pfarrer zu einer Aussegnung der/des Verstorbenen rufen.

Besuchsdienst

Besuchsdienst

Wer wir sind und was wir tun

Unser Besuchsdienstkreis besteht aus rund einem Dutzend engagierten und zuverlässigen Christinnen und Christen, die gerne Menschen eine Freude bereiten. Wir möchten etwas von der Liebe Gottes, von seinem Segen, von seiner Fülle, von seiner Zuwendung weitergeben und in die Häuser unserer Gemeindeglieder tragen. Neben den Geburtstagsbesuchen (ab 80 Jahre), kommen wir gerne auch zu Ihnen, wenn Sie krank oder einsam oder ans Haus gebunden sind. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Kontakt Pfarrerin Anja Karthäuser, Tel. 9382450). Beim 80., 85. und ab dem 90. Wiegenfest bieten Pfarrerin Karthäuser und Pfarrer Brinken für je ihren Bezirk einen Geburtstagsbesuch an.

Und: Als Besuchsdienstkreis freuen wir uns immer über Zuwachs! Sprechen Sie uns an, kommen Sie in unsere Runde, wenn Sie sich unseren Anliegen und unserem Tun anschließen möchten.

E-Mail: anja.karthaeuser@ekir.de

Sozialstation

Sozialstation

Den Zugang zur Ökumenischen Sozialstation finden Sie hier: www.oeksoz.de

Ökumenische Bücherei

Ökumenische Bücherei

Den Zugang zur Ökumenischen Stadtbücherei finden Sie hier: www.stadtbuecherei-betzdorf.de

Kindergärten

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Haus der kleinen Füße

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Kirschkern

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Tafel Betzdorf

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Den Zugang zur Tafel finden Sie hier: Tafel-Betzdorf

Konfirmation

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Freizeiten

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Altersgerechte Gruppen

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Downloads

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Hier können Sie Predigten der letzten Gottesdienste und Events ganz einfach runterladen und noch einmal in Ruhe anhören.

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